FAQ
Ja, die Kurse sind subventionsberechtigt. Das liegt daran, dass sie gezielt auf die eidgenössische Prüfung vorbereiten. Sie wurden deshalb vom Bundesamt für Bildung geprüft und zugelassen. Die erteilte Kursnummer bestätigt, dass der Kurs alle Voraussetzungen für die Subventionen des Bundes erfüllt.
1. Sie registrieren sich über das Onlineportal. Nach Absolvieren der eidgenössischen Prüfung reichen Sie Ihr Beitragsgesuch über das Onlineportal des SBFI ein: www.sbfi.admin.ch/bundesbeitraege
2. Sie laden die Rechnung(en) und die Zahlungsbestätigung(en) hoch. Die Rechnung(en) und die Zahlungsbestätigung(en) haben Sie von Ihrem Kursanbieter erhalten.
3. Sie laden die Prüfungsverfügung hoch. Die Prüfungsverfügung haben Sie von der Prüfungsträgerschaft erhalten.
4. Sie erhalten Ihren Bundesbeitrag. Der Bund prüft Ihre Angaben. Entsprechen sie den Voraussetzungen, zahlt er Ihnen den Bundesbeitrag aus.
1. Die Kurse müssen auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten.
2. Die Kurse müssen im Jahr des Kursbeginns auf der Liste der vorbereitenden Kurse (Meldeliste) stehen.
3. Die Absolvierenden müssen die Kursgebühren zahlen.
4. Die eidgenössische Prüfung muss absolviert werden.
5. Der steuerliche Wohnsitz muss in der Schweiz sein. Detailirtere Infos unter. https://www.sbfi.admin.ch/de/faq-bundesbeitraege-eidgenoessische-pruefungen-absolventinnen-und-absolventen